Energiewende in Baden-Württemberg: Neues Gesetz für erneuerbare Wärme Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Baden-Württemberg eine aktualisierte Version des Gesetzes für erneuerbare Wärme (EWärmeG). Das Gesetz betrifft Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 gebaut wurden und deren Heizungsanlage nach dem 30. Juni 2015 ausgetauscht werden muss.
Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes in Kraft. In Baden-Württemberg gilt für Bestandsimmobilien auch weiterhin das Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Es wird nicht durch das Gebäudeenergiegesetz ersetzt.
Die neue Version des Gesetzes ist bewusst auf Technologie-Neutralität ausgelegt und eröffnet Eigentümern nun erweiterte Möglichkeiten. Neben der Nutzung erneuerbarer Energien können Sie jetzt auch andere Maßnahmen in Betracht ziehen und anrechnen lassen, um Energie zu sparen.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Schritte Sie zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Hauses unternehmen sollten, können Sie einen Sanierungsplan erstellen lassen. Ein solcher Plan ist eine anerkannte Alternative zu konkreten Maßnahmen und zeigt Ihnen individuell auf, in welcher sinnvollen Reihenfolge und Kombination Sie Ihr Haus energetisch aufwerten können. Dieser Service hilft Ihnen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes und der effizienten Nutzung erneuerbarer Energien.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über das EWärmeG und geeignete Maßnahmen für Ihr Gebäude zu erfahren. Wir beraten Sie kompetent und unterstützen Sie bei Ihren Vorhaben.
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Dann rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf unter 07392 9392-50 oder eine kurze Mail.
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Ihr Andreas Wiedmer und das Team der Zimmerei & Holzbau Wiedmer
für Achstetten-Stetten sowie die Regionen Ulm und Laupheim
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