Aktuell sind die Fördertöpfe für die energetische Sanierung so gut gefüllt wie nie zuvor. Damit lohnen sich Maßnahmen an Dach, Fassade oder Dachfenstern noch mehr. Damit Sie einen Überblick bekommen, stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten vor:
(Stand 01.02.2023)
1. BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Wenn Sie eine Dach- oder Fassadendämmung als eigenständige Sanierungsmaßnahme in Betracht ziehen, besteht die Möglichkeiten, einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Die Kosten für die Sanierung sollten dabei mindestens 2.000 Euro betragen. Dies fällt unter das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).“ Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, und es ist sogar ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent möglich, wenn die Dämmung im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. Beachten Sie, dass die Einbindung eines Energieberaters für die Förderung obligatorisch ist. Die förderfähigen Kosten für Dämmungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, sodass der maximale Zuschuss 12.000 Euro beträgt. Beachtenswert ist auch, dass Eigenleistungen (insbesondere Materialkosten) bei energetischen Sanierungen förderfähig sind, sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei Effizienzhaus-Sanierungen.
2. Förderkredit der KfW im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um den KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung erforderlich. Im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ wird neben einem zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) auch ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) zur Verfügung gestellt. Insgesamt können durch diese Vergünstigungen 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckt werden, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau.
Einige Tipps für die Antragsstellung: Sowohl die BAFA-Förderung als auch die KfW-Förderung müssen vor Auftragsvergabe an das Handwerksunternehmen beantragt werden. Es ist ratsam, alle Angebotsbestandteile schriftlich zu erhalten, einschließlich der energetischen Details, da die Kostenvoranschläge die Grundlage für die Antragsstellung bilden. Zudem ist die Einbindung eines Energieberaters oder Sachverständigen obligatorisch. Für die Kosten des Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent.
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https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html)
3. Steuerbonus für Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder die frühzeitige Antragsstellung verpasst hat, hat die Möglichkeit, die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer abzusetzen. Erstmals ist dies im Jahr möglich, in dem die Dachdämmung abgeschlossen wurde. Die Einkommenssteuer wird über drei Jahre hinweg reduziert, was je nach Steuerschuld bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten decken kann. Innerhalb von drei Jahren können maximal 40.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Für diese Option ist kein Energieberater oder Sachverständiger erforderlich, jedoch müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden. Die fachgerechte Umsetzung muss vom Fachbetrieb bestätigt werden.
4. Steuerliche Begünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen „Handwerker-Bonus“
Dieser Bonus gilt für Arbeiten am und im Haushalt, einschließlich Sanierungsarbeiten. Bei Sanierungsarbeiten muss der Mindeststandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden. Bei Handwerkerleistungen können 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer bis zu einem Betrag von 1,200 Euro pro Jahr direkt von der Einkommenssteuer abgezogen werden (bei haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt der Betrag 4.000 Euro). Die Voraussetzung dafür ist, dass eine Rechnung vorliegt, in der die Arbeitsleistung separat ausgewiesen und der Rechnungsbetrag überwiesen oder abgebucht wurde.
https://www.effizienzhaus-online.de/foerderung-sanierung/
5. Förderprogramme der Städte oder Gemeinden
Neben den staatlichen Förderungen bieten auch viele Städte und Gemeinden Unterstützung für Sanierungsprojekte, beispielsweise im Rahmen von Bundes-Länder-Programmen für Kleinere Städte und Gemeinden (LRP) oder des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR).
Die Fördermöglichkeiten können nicht kombiniert werden. Welche Förderung am geeignetsten ist, hängt vom Einzelfall ab. Der neue Steuerbonus ist für kleinere Maßnahmen wie das Dämmen der obersten Geschossdecke oder den Austausch von Dachflächenfenstern interessant. Für größere Maßnahmen sind die Förderprogramme der KfW spannend.
Wir stellen hier lediglich die verschiedenen Möglichkeiten vor, aber nehmen keine Steuer- oder Fördermittelberatung vor. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, und Sie können die Details im Rahmen unseres Angebotes mit Ihrer Bank, Ihrem Energieberater und Ihrem Steuerberater besprechen.
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