Schon 2021 sind die Kosten für Gas und Strom stark gestiegen. Mit dem Krieg in der Ukraine wurden die Preissteigerungen nochmals befeuert. Energiesparen ist jetzt nicht mehr nur eine Frage der Nachhaltigkeit, sondern jetzt vermehrt auch des Geldes.
Mit 71% macht der Bereich der Raumwärme den größten Teil am Energieverbrauch eines privaten Haushaltes aus:
Dort bietet sich aber auch das größte Einsparpotential. Durch die Dämmung der äußeren Gebäudehülle kann der Energieverbrauch merklich gesenkt werden. Dazu gehören:
• der Austausch von Fenstern und Dachfenstern
• das Dämmen des Daches oder der obersten Geschossdecke
• das Dämmen der Fassade
• das Dämmen der Kellerdecke
Neben den geringeren Kosten gibt es auch einen angenehmen, fühlbaren Nebeneffekt: Im Sommer lässt es sich besser aushalten, weil die Wärme nicht so eindringen kann. Und im Winter fallen unangenehme Zuglufterscheinungen weg. Nach dem Außen kann man sich dann dem Innen zuwenden und die Heizung erneuern lassen. Diese braucht dann weniger Leistung und ist somit auch kostengünstiger im Verbrauch.
Für die Durchführung von solchen Einzelmaßnahmen kann jedes Jahr bis zu 20% Förderung (für max. 60.000 € Kosten pro Wohneinheit) bei der BAFA beantragt werden.
PROFI-TIPP: Dieses Jahr im Herbst noch das Dach sanieren und im Frühjahr 2023 die Heizung in Angriff nehmen.
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem bereits jetzt eine Solarpflicht für Wohnhäuser greift und künftig auf Sanierungen ausgeweitet wird. So gilt ab 2023 auch eine Pflicht zur Installation einer Solarthermie oder Photovoltaik-Anlage, wenn ein Hausbesitzer ein Dach grundlegend sanieren lässt. Die entsprechende PV-Pflichtverordnung wird gerade überarbeitet. Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Grundlegende Dachsanierungen sind laut Verordnung „Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“ Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist. Aktuell arbeiten die Verbände gewerkeübergreifend ein Merkblatt aus, dass die Regelungen der PV-Pflicht übersichtlich zusammenstellt und einfach erläutert. Wir hoffen, Ihnen diese Infos im nächsten Holzwurm zur Verfügung stellen zu können.
SCHNELL SEIN LOHNT SICH:
Jetzt noch kurzfristig Vor-Ort-Termin vereinbaren und noch im Herbst 2022 das Dach sanieren lassen, um die PV-Pflicht zu umgehen.